Wenn eine Ehe auseinanderbricht, ist nicht nur die emotionale Belastung groß. Es tritt auch eine schwierige rechtliche Situation auf, die es zu bewältigen gilt. In erster Linie sind Fragen zu möglichen Unterhaltsansprüchen, zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und zum Sorge- und Umgangsrecht zu klären. Auch steuerrechtliche Aspekte wie die Verpflichtung zu Steuerklassenänderungen und der Möglichkeit der steuerrechtlichen Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen sind wichtiger Teil eines Beratungsgesprächs.
Gerade bei Unternehmern und Freiberuflern wie beispielsweise den Ärzten und Archi- tekten erfordert die Betreuung des Mandats in hohem Maße wirtschaftsrechtliche Kennt- nisse. Ist nämlich ein Selbständiger zu Unterhaltszahlungen gegenüber seinem Ehepartner oder seinen Kindern verpflichtet, muss sein unterhaltsrechtlich zu berücksichtigendes Einkommen ermittelt werden. Dies ist im Vergleich zu einem Angestellten, dessen Verdienst anhand seiner Gehaltsabrechnungen zu ersehen ist, weitaus schwieriger.
Die Bedeutung einer ausführlichen anwaltlichen Beratung zeigt sich insbesondere auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, aus denen Kinder hervorgegangen sind. Neben Kindesunterhaltsansprüchen ist zu prüfen, ob die Kindesmutter einen Anspruch auf Betreu- ungsunterhalt gegenüber dem Kindesvater realisieren kann.
Kompetente und lösungsorientierte Antworten erhalten Sie in meiner Kanzlei, die aus- schließlich auf das Ehe- und Familienrecht ausgerichtet ist.
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