VERFAHRENSBEISTAND
Konflikte zwischen Eltern sind oftmals so groß, dass das Wohl ihrer Kinder in den Hintergrund gerät. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, wird vom Familiengericht ein Verfahrensbeistand eingesetzt. Als Verfahrensbeistand (früher Verfahrenspflegerin) ist es meine Aufgabe, das Interesse und die Rechte des Kindes festzustellen und in einem gerichtlichen Verfahren darzulegen und transparent zu machen. Gleichzeitig erkläre ich dem Kind, warum ein gerichtliches Verfahren stattfindet, wie ein Verfahren abläuft und mit welchem Ergebnis es enden könnte.
Als Verfahrensbeistand werde ich vom Gericht bestellt, wenn
- das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht
- die Eltern sich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerechtstreiten
- eine Kindeswohlgefährdung besteht
- eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet
- der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt
In bestimmten Fällen kann das Gericht mir als Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustan- dekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.