KANZLEIPROFIL


In meiner Tätigkeit als Anwältin für Ehe- und Familienrecht berate ich jeden Ratsuchenden umfassend in allen rechtlichen Fragestellungen. Ich lege besonderen Wert darauf, falls die Möglichkeit besteht, eine außergerichtliche Lösung der Probleme des Mandanten herbeizuführen. So können langwierige Gerichtsverfahren oftmals vermieden werden.

Meine Mandantschaft besteht zu einem großen Teil aus Unter- nehmern und Freiberuflern wie beispielsweise Ärzten,  Architekten und Unternehmensberatern. Gerade für diese Mandanten ist Vorsorge durch einen Ehevertrag von großer Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen führen nämlich dazu, dass bei einer Scheidung das Vermögen zu teilen ist. Hierzu zählt auch eine Beteiligung an einem Unternehmen oder die Praxis eines Arztes. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird eine Praxis oder Beteiligung durch einen Gutachter bewertet. Der ermittelte Wert entspricht in den meisten Fällen nicht dem Wert, den man bei einem Verkauf erzielen würde. Ist der Freiberufler verpflichtet, seinem Ehegatten den hälftigen Wert der Praxis auszugleichen, führt dies oft zu erheblichen finanziellen Problemen, weil die Liquidität nicht gegeben ist mit der Folge, dass der Freiberufler einen Bankkredit aufnehmen muss.

Damit es erst gar nicht zu derart existenziellen Gefährdungen kommt, ist zum Abschluss eines Ehevertrages dringend zu raten. Der Ehevertrag sollte für beide Ehegatten eine ausge- glichene und zufriedenstellende Lösung darstellen. Etwas anderes lässt die Rechtsprechung auch gar nicht zu. Eheverträge, die einen Ehegatten stark bevorteilen, können gekippt werden.


Mein Werdegang:

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Steuerrecht

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47799 Krefeld
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