FAMILIENRECHT
Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich in allen Teilbereichen des Ehe- und Familienrechts tätig und kann Sie außergerichtlich als auch gerichtlich an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertreten. Zum Ehe- und Familienrecht gehören in erster Linie:
- Unterhaltsfragen unter Eheleuten
- Unterhaltsfragen zwischen Eltern und Kindern
- Scheidungsverfahren einschließlich Versorgungsausgleich
- Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht
- die Teilung des Vermögens, den Zugewinnausgleich
- die Auseinandersetzung des Hausrats sowie Fragen zur Zuweisung der Ehewohnung
- Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Adoptionssachen